Cannabis-Legalisierung Deutschland: Stand 2026 in 5 Minuten
Was nach dem KCanG erlaubt ist — Eigenanbau, Cannabis-Clubs, Mengen, Strafen. Und wo CBD-Blüten und CBC+ in der neuen Rechtslage stehen.
Am 1. April 2024 trat das Cannabis-Konsumgesetz (KCanG) in Kraft. Seitdem ist Cannabis für Erwachsene in Deutschland teil-legalisiert — mit klaren Grenzen und einigen Stolperfallen. Der Stand 2026 in fünf Minuten.
Was erlaubt ist
Erwachsene ab 18 dürfen bis zu 25 g Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 g zu Hause besitzen. Eigenanbau: bis zu 3 weibliche Pflanzen pro Erwachsenen, geschützt vor Kindern und Dritten. Konsum: in der Öffentlichkeit nur außerhalb 100 m um Schulen, Kitas, Sportstätten und Fußgängerzonen (zwischen 7 und 20 Uhr).
Cannabis-Clubs (Anbauvereinigungen)
Seit Juli 2024 dürfen Vereine mit bis zu 500 Mitgliedern gemeinschaftlich anbauen. Abgabe nur an Mitglieder, maximal 25 g pro Tag und 50 g pro Monat. Strenge Auflagen zu Lage, Sicherheit und Buchführung.
Was weiter verboten bleibt
Kommerzieller Verkauf außerhalb von Clubs. Konsum unter 18. Fahren unter THC-Einfluss (Grenzwert 3,5 ng/ml THC im Blut seit August 2024). Mitnahme über Landesgrenzen.
Legal ist nicht gleich frei verkäuflich. Das Cannabis-Café ist noch immer Zukunftsmusik.
Wo CBD und CBC+ in der neuen Rechtslage stehen
Unverändert. CBD-Blüten aus EU-Nutzhanf unter 0,2 % THC bleiben Aromahanf — frei verkäuflich, ohne Mengenlimit, ohne 100-m-Regel, ohne Cannabis-Club. CBC+ ist nicht im KCanG erfasst, da kein THC enthalten ist. Cloud Wave bedient genau diesen legalen Korridor.
Häufig gestellte Fragen
- Wie viel Cannabis darf ich 2026 in Deutschland besitzen?
- Bis zu 25 g in der Öffentlichkeit und bis zu 50 g zu Hause für Erwachsene ab 18. Eigenanbau: bis zu 3 weibliche Pflanzen pro Person.
- Darf ich in der Öffentlichkeit kiffen?
- Ja, mit Einschränkungen: nicht im 100-Meter-Umkreis von Schulen, Kitas, Sportstätten und Fußgängerzonen (letztere zwischen 7 und 20 Uhr).
- Ist der Cannabis-Verkauf in Geschäften legal?
- Nein. Kommerzieller Verkauf ist weiter verboten. Bezug nur über Eigenanbau oder Cannabis-Clubs (Anbauvereinigungen mit max. 500 Mitgliedern).
- Hat das KCanG etwas an CBD-Blüten geändert?
- Nein. CBD-Blüten unter 0,2 % THC sind als Aromahanf weiterhin frei verkäuflich, ohne Mengenlimit und ohne 100-Meter-Regel.
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